- Stiftung des öffentlichen Rechts -

Vorstand

Die Stiftung wird durch Zusammenarbeit folgender Dienststellen verwaltet, deren Entsandte den Vorstand der Stiftung bilden:

  • Landkreis Fulda - Der Landrat -
  • Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
  • Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost, Fulda
  • HessenForst Forstamt Burghaun

Organisation und Aufgabenerledigung des Vorstandes

Die Mitglieder des Vorstandes führen die Geschäfte der Stiftung im Rahmen ihres Hauptamtes. Hierbei bedienen sie sich der Dienststelle, welcher sie angehören. Im einzelnen ist Aufgabe

  • des Landkreises Fulda - Der Landrat - die Besorgung der laufenden Verwaltung der Stiftung (allgemeine Geschäftsführung), soweit sie nicht den anderen Dienststellen zugewiesen ist. Insbesondere zählt hierzu die Koordination unter den Dienststellen, deren Entsandte den Vorstand bilden, die zentrale Aktenführung, soweit nicht eine besondere Aktenführung zur Erledigung der in dieser Vorschrift den die Verwaltung der Stiftung bildenden Dienststellen zweckmäßig ist, die Vorbereitung der Vorstandssitzungen mit Abfassung der Einladungen und der Niederschrift sowie des Jahresberichtes an vorgesetzte Dienststellen. Die allgemeine Geschäftsführung beinhaltet eine ständige und umfassende Unterrichtung der Vorstandsmitglieder der Stiftung.
  • des Finanzamtes Hersfeld-Rotenburg die Kassenverwaltung, die Erstellung des Haushaltes der Stiftung, der Jahresrechnung und sonstige finanzielle Vermögensverwaltung.
  • des Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Ost, Fulda die Erledigung aller Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit den im Eigentum der Stiftung befindlichen Gebäuden stehen.
  • des HessenForst Forstamt Burghaun die Erledigung aller Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den im Eigentum der Stiftung befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Hierzu zählt auch die Vorbereitung der Landpachtverträge.